VL-Verträge richtig einrichten und aktivieren
Schritt-für-Schritt Anleitung zur korrekten Einrichtung deines Vermögenswirksamen Leistungsvertrags bei Banken und Bausparkassen.
Artikel lesenAlles über VL-Verträge, Arbeitgeberbeiträge, Sperrfristen und die Wahl zwischen Bausparplänen und Fondssparplänen
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Form der Altersvorsorge und Vermögensbildung, die viele Arbeitgeber in Deutschland ihren Mitarbeitern anbieten. Wir erklären dir, wie du diese Leistungen optimal nutzt und welche Optionen dir zur Verfügung stehen.
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Erfahre, wie dein Arbeitgeber die monatlichen VL-Beiträge berechnet und welche Grenzen es für die Zuschüsse gibt.
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Was sind Sperrfristen und warum sind sie wichtig? Alles über die Regeln zur Verfügbarkeit deines angesparten Vermögens.
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Wir vergleichen die beiden Anlageoptionen für VL-Verträge und helfen dir, die richtige Wahl für deine Ziele zu treffen.
Artikel lesenNicht alle Arbeitgeber bieten VL an. In bestimmten Branchen und Tarifbereichen sind VL-Zahlungen üblich, etwa im Einzelhandel, der Metallindustrie und dem öffentlichen Dienst. Ob du Anspruch hast, erfährst du von deinem Arbeitgeber oder deiner Personalabteilung.
Die Höhe ist nicht einheitlich geregelt. Häufig liegt der Beitrag zwischen 40 und 80 Euro monatlich. In manchen Branchen werden bis zu 120 Euro gezahlt. Der genaue Betrag hängt von deinem Tarifvertrag und dem Arbeitgeber ab.
Die Sperrfrist beträgt in der Regel sieben Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kannst du über dein angespartes Vermögen verfügen. Während der Sperrfrist sind Entnahmen nicht möglich, es sei denn, es liegen besondere Härtefälle vor.
Bausparpläne gelten als sicher, da die Zinsen festgelegt sind und kein Marktrisiko besteht. Ideal, wenn du konservativ sparen möchtest und später ein Haus oder eine Wohnung kaufen planst.
Mit Fondssparplänen hast du die Chance auf höhere Renditen, musst aber auch Marktrisiken in Kauf nehmen. Die Wertentwicklung hängt von der Börse ab. Sie passen besser zu längerfristigen Sparzielen.
VL-Verträge werden oft steuerlich begünstigt. Es gibt Arbeitnehmer-Sparzulage und unter bestimmten Bedingungen Wohnungsbauprämie. Diese Zuschüsse solltest du mitnehmen, da sie dein Vermögen kostenlos vermehren.
Nein, während der Sperrfrist kannst du den Vertrag nicht einfach kündigen und dein Geld abheben. Es gibt aber Ausnahmen in Härtefällen wie schwere Krankheit oder finanzielle Notlagen. Sprich mit deinem Anbieter über die Möglichkeiten.
Der VL-Vertrag bleibt bestehen, auch wenn du deinen Job wechselst. Der neue Arbeitgeber kann dann neue VL-Zahlungen leisten, wenn er dieses Angebot hat. Dein bestehendes Ersparte ist nicht gefährdet.
Nein, VL werden unabhängig vom Geschlecht gezahlt. Die Regeln gelten für alle Arbeitnehmer gleich, unabhängig davon, ob männlich oder weiblich.
Das hängt von deinem Tarifvertrag ab. Manche Arbeitgeber erlauben es, mehrere Verträge zu führen, zum Beispiel einen Bausparvertrag und einen Fondsvertrag. Klär das mit deinem Arbeitgeber.
Das kommt auf die Höhe des Arbeitgeberbeitrags an. Bei beispielsweise 80 Euro monatlich sparst du über sieben Jahre etwa 6.720 Euro. Hinzu kommen Zinsen oder Renditen, je nach Anlageform.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss. Du bekommst sie, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (2026 ca. 20.000 Euro für Ledige). Du musst einen Antrag stellen, um diese Förderung zu erhalten.