Häufig gestellte Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Alles, was Sie über VL-Einrichtung, Arbeitgeberbeiträge und Sparplanoptionen wissen müssen
Bei einem Bausparplan sparen Sie mit garantierter Rendite und Zinsicherung – ideal, wenn Sie später ein Haus kaufen möchten oder Sicherheit bevorzugen. Ein Fondssparplan bietet größeres Renditepotenzial durch Aktienmarktinvestitionen, schwankt aber im Wert. Die Wahl hängt von Ihrer Risikotoleranz und Ihren Zielen ab.
Die typische Sperrfrist beträgt 6 Jahre ab Vertragsbeginn. Nach dieser Zeit können Sie über Ihr angesparte Vermögen verfügen – sei es für den Hauskauf, als Darlehen für Wohnzwecke oder einfach zur freien Verfügung. Während der Sperrfrist sollten Sie das Geld nicht entnehmen, um die volle Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten.
Das hängt ganz von Ihrer Unternehmensfinanzierung und Mitarbeiterpolitik ab. Typischerweise zahlen Arbeitgeber zwischen 13 bis 40 Euro monatlich pro Mitarbeiter. Viele erfolgreiche Betriebe nutzen 40 Euro – das ist die maximale Höhe für die volle Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie sollten einen Betrag wählen, der wirtschaftlich tragbar ist und Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
Der Arbeitsvertrag muss explizit die VL-Leistung festhalten – Art des Sparplans (Bauspar oder Fonds), monatlicher Betrag und die Sperrfrist. Es braucht auch eine klare Regelung, ob die Sparbeiträge in die Gehaltsabrechnung integriert sind oder zusätzlich gezahlt werden. Eine schriftliche VL-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist rechtlich erforderlich.
Eine vorzeitige Entnahme ist möglich, führt aber zum Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Steuervergünstigung. Nur in Ausnahmefällen (z.B. nachgewiesene finanzielle Notlage) kann eine Entnahme vor Ablauf der 6 Jahre genehmigt werden. Es lohnt sich also fast immer, die Sperrfrist einzuhalten und die staatlichen Zuschüsse vollständig zu nutzen.
Der erste Schritt ist die Wahl eines seriösen Finanzpartners (Bausparkasse oder Fondsgesellschaft), der Ihnen bei der Strukturierung hilft. Dann müssen Sie mit Ihren Mitarbeitern individuelle VL-Vereinbarungen treffen, die monatliche Beitragshöhe festlegen und die Vertragsbedingungen erklären. Schließlich integrieren Sie die VL-Beiträge in Ihre Gehaltsabrechnung und dokumentieren alles korrekt für die Betriebsprüfung. Wir unterstützen Sie bei jedem dieser Schritte.
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